Sichern Sie Ihre Liquidität
Zur Zeit liest man viel darüber, wie wir unsere Gesundheit schützen und distanzierte Solidarität zeigen können. Doch auch der Schutz und die Sicherung des Fortbestandes Ihres Unternehmens spielt derzeit eine wichtige Rolle. Vernachlässigen Sie dies nicht. Zahlungsansprüche können fortbestehen und müssen nicht unbedingt verfallen. Ob stornierte Zimmer-Reservierungen oder abgesagte Veranstaltungen: Auf den Zeitpunkt kommt es an!
Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie anhand folgender Fragen zunächst selbst prüfen:
- Enthält der Vertrag eine Stornierungsregelung, wie zum Beispiel die üblichen AGB der DEHOGA?
- Hat Ihr Vertragspartner innerhalb der Frist storniert?
- Waren Sie leistungsfähig? Konnten und durften Sie also Ihre Leistung zum gebuchten Zeitraum erbringen?
Wenn Sie diese drei Fragen mit „Ja“ beantworten können, haben Sie große Chancen auf einen Zahlungsanspruch. Sie sollten handeln!
Um Ihren Anspruch rechtssicher prüfen zu lassen und somit Ihre Liquidität zu verbessern, helfen Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ihnen gerne bei der Durchsetzung. Senden Sie hierfür gerne Ihren Vertrag sowie die Stornierung an fw@wmrg.de
InfoLine: Sascha de Clerque, Tel. +49 (61 96) 77448-0, E-Mail: support@allinvos.de
Als ausgewiesene Spezialisten im Bereich der Hotelentwicklung beraten Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als einer der wenigen Rechtsanwälte Deutschlands im operativen Hotelrecht ständig über 50 Hotelbetriebe. Seit über 10 Jahren ist Frank Wilmesmeyer Mitglied des Rechtsausschusses des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V.
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